Unterrichtsgebühren

Einzelunterricht wöchentl. 45Min. pro Unterrichtseinheit   EUR 80.-/Monat
Einzelunterricht wöchentl. 30Min. pro Unterrichtseinheit   EUR 60.-/Monat
Einzelunterricht 2-wöchig  45Min. pro Unterrichtseinheit   EUR 45.-/Monat
2-er Gruppe       wöchentl. 45Min. pro Unterrichtseinheit   EUR 55.-/Monat/pro Person

Bei Hausbesuchen werden EUR 20.- für Fahrtkosten und Zeitaufwand  zur monatlichen Gebühr hinzu gerechnet.

Die Unterrichtsgebühren verstehen sich als 1/12 einer Jahresgebühr.

Unterrichtsbedingungen

Der Schüler verpflichtet sich den Unterricht regelmäßig zu besuchen.
Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig und werden nicht nachgeholt.
Bei längerer Krankheit des Schülers kann die Unterrichtsgebühr für die Dauer der Krankheit ausgesetzt werden.

Auf Veranlassung des Lehrers ausgefallene Stunden werden außerhalb des normalen Unterrichtsplans nachgeholt oder die Gebühr wird rückerstattet.

Der Unterricht ist an die Ferienordnung von Baden Württemberg gebunden.
Während den Ferien findet kein Unterricht statt - die Gebühr wird weiterhin bezahlt.

Der Unterrichtsvertrag kann in der Probezeit von 4 Wochen fristlos und danach mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die jährliche Unterrichtsgebühr wird in diesem Fall nur zeitanteilig erhoben. Kündigungen werden ausschließlich in schriftlicher Form entgegengenommen.

Die Unterrichtsgebühren sind in monatlichen Teilbeträgen zu entrichten und werden zum 1. des Monats fällig. Auf Wunsch kann die Gebühr per Lastschrift eingezogen werden
Im Falle einer Rückbuchung wird eine Gebühr in Höhe der anfallenden Bankspesen erhoben.